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Sommerlicher Wärmeschutz

Der Überhitzung von Räumen vorzubeugen ist das wesentliche Ziel des sommerlichen Wärmeschutzes. Dabei geht es darum, ein behagliches Innenraumklima während der Sommermonate sicherzustellen und gleichzeitig den Energieverbrauch für die Kühlung möglichst gering zu halten.
Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und für neu zu errichtende Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend. Darüber hinaus müssen auch bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um mehr als 50 m2 die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes eingehalten werden. Die DIN 4108-2 legt Grenzwerte fest, die im Nachweisverfahren eingehalten werden müssen. Folgende Faktoren beeinflussen das sommerliche Wärmeverhalten von Gebäuden:

  • Standort (Deutschland ist in die Klimaregionen A, B und C eingeteilt)
  • Ausrichtung des Gebäudes nach Himmelsrichtungen
  • Leichtbauweise oder Massivbau: Bauweise und eingesetzte Materialien beeinflussen die Temperaturleitfähigkeit und Wärmespeicherfähigkeit der Konstruktion
  • Sonnenschutz und Verglasung: Art der Verglasung und Wirksamkeit des eingesetzten Sonnenschutzes als entscheidende Parameter
  • Lüftung und richtiges Nutzerverhalten: Schließen und Verschatten der Fenster an heißen Sommertagen, Lüftung der Räume während der kühlen Nachtstunden

​Ich berate sie gern hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes und erstelle ihnen die notwendigen Nachweise in Abhängigkeit ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens. Bei komplexeren oder schwierigen Bauvorhaben kann auch eine Simulationsrechnung durchgeführt werden, mit der ebenfalls gezeigt werden kann, dass die Anforderungen des sommerlichen Wärmeschutzes eingehalten werden. 


Haben Sie Interesse?

Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Per E-Mail, Fax oder Telefon können wir schon einige wichtige Details vorab klären und dann einen ersten Besichtigungstermin vereinbaren.

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Telefon: +49 (0) 30 629 040 36
Fax: +49 (0) 30 629 040 37
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